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BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]. - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89
Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]. - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89
Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
- BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
Zulassung als Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]. - BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]. - BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 12/89
Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Ehrengerichtshofs für …
Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 26. Juni 1988 - AnwZ (B) 12/89 - m.w.N.). - BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 16/86
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89
Wohnung im Sinne des § 182 ZPO ist nur der Ort, an dem der Adressat tatsächlich wohnt (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 16/86 m.w.N.).
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …
Damit im Einklang steht, dass das Berufungsgericht in Anlehnung an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1, § 6 Satz 3 der 1. AVO RBerG darauf abgestellt hat, eine Interessengefährdung sei nur dann zu verneinen, wenn sie so fern liege, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden könne (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178; Beschluss vom 29. März 1996 - BVerwG 1 B 54.96 - Buchholz 355 RBerG Nr. 49 ; in diesem Sinne auch BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 64/89 - juris und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 50/90 - juris zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F. bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).